Teilzeitstudium

Systems Engineering

Bewerbung und Zulassung
Um den Bachelorstudiengang „Systems Engineering (B.Eng.)“ jeweils zum Wintersemester am Hochschulzentrum Donau-Ries oder am Hochschulzentrum Memmingen studieren zu können, sind folgende Voraussetzungen in dieser Reihenfolge notwendig:

1. Hochschulzugangsberechtigung (Zulassungsvoraussetzung)
Um studieren zu können, ist einer dieser Schulabschlüsse notwendig:

  • Fachhochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Allgemeine Hochschulreife


Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, als Techniker oder Meister oder mit bestimmter Berufserfahrung ein Studium aufzunehmen. Die zentrale Studienberatung klärt auf Anfrage gerne im Vorfeld, ob oder unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Weitere Informationen unter:
hs-augsburg.de/Orientierung/fuer-Studieninteressierte.html

2. Bei Teilzeitvariante: Möglichst Anstellung in einem Unternehmen
Um den praktischen Anforderungen des Teilzeit-Studiengangs „Systems Engineering (B.Eng.)“ während der gesamten Studiendauer zu genügen, wird eine Teilzeit-Anstellung in einem Partnerunternehmen empfohlen. Folgende Kooperationspartner sind dabei:

 

3. Bewerbung über das Bewerberportal an der Hochschule Augsburg
Der Bewerbungszeitraum für diesen Bachelorstudiengang ist gestartet (Studienstart immer zum Wintersemester).

FAQ für Studieninteressierte und Bewerber:
hs-augsburg.de/Kommunikation/Coronavirus-FAQ-fuer-Studieninteressierte-und-Bewerber.html

Weitere Informationen auch zur Online-Bewerbung unter:
hs-augsburg.de/Digital-und-Regional-Systems-Engineering.html

Direkt zum Bewerberportal geht es hier:
hs-augsburg.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y 

Für den Start jeweils zum Wintersemester gilt:
Bewerbungszeitraum  2. Mai - 15. Juli 

Erstsemester erhalten nach ihrer Bewerbung entweder einen Zulassungsbescheid oder eine Mitteilung über den Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Der Zulassungsbescheid ist eine Studienzulassung, welcher u.a. über die Frist für die Rücksendung der Immatrikulationserklärung informiert. Er ersetzt aber nicht die Immatrikulation (Einschreibung), siehe unten.

4. Immatrikulation
Erstsemester erhalten zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine Immatrikulationserklärung. Die auf dem Zulassungsbescheid genannte Frist für die Rücksendung der unterschriebenen Immatrikulationserklärung sollte nicht verpasst werden. Andernfalls verfällt die Studienzulassung. Eine Nachfrist ist nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen möglich.

Weitere Informationen unter:
Bewerberportal

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